Unsere Kunden

Wer kann Tafelkunde werden?
Je nach Einkommenshöhe sind berechtigt:

  •     ALG I - Empfänger 
  •    ALG II - (Hartz IV) Empfänger
  •     Rentner und Rentnerinnen mit niedrigen Renten
  •     Asylbewerber und Obdachlose
  •     Personen, die eine Grundsicherung erhalten
  •     Personen, die Wohngeld beziehen

Eine individuelle Beratung und Berechnung erfolgt direkt durch unsere Mitarbeiter im Tafelladen, Montanusstr. 17


Beim ersten Besuch im Tafelladen bitte den Personalausweis und entsprechende Einkommensnachweise mitbringen, damit wir einen Tafelausweis ausstellen können.